75 Jahre Grundgesetz - "Geburtstagsworkshop"

„Zusammen Demokratie stärken“ – das steht für alle gut lesbar auf dem Banner im Treppenhaus des Kolping-Centers. Gemeinsames Handeln in einem freiheitlichen, rechtsstaatlichen Gemeinwesen schließt alle in Deutschland lebenden Menschen mit ein, unabhängig von ihrer Herkunft und Familiengeschichte - auch die Migrant*innen und Geflüchteten, die an den Deutschkursen der Kolping-Akademie teilnehmen.

Vier Gruppen wurde die Gelegenheit geboten, an einem Workshop unter dem Motto „75 Jahre Grundgesetz“ unter der Leitung eines angehenden Juristen teilzunehmen. Sie wurden von der neuen Gleichstellungsbeauftragten Monika Kraft begrüßt, deren Vorgängerin Petra Müller-März noch die Finanzierung der Maßnahme über die Gleichstellungsstelle der Stadt übernommen hatte. Im Veranstaltungsraum der Umweltstation der Stadt Würzburg begleiteten die Workshop-Organisatorinnen Zeynep Sen, Bildungskoordinatorin im Bereich Jugend und Familie der Stadt und Dr. Sigrid Mahsberg, Integrationsbeauftragte der Kolping-Akademie,  die Teilnehmenden durch das umfangreiche Netz aus Artikeln, Verordnungen, Rechten und Pflichten. Zunächst wurde anhand eines Films verdeutlicht, was das Grundgesetz für das gesellschaftliche Leben bereithält. Danach wurden Auswirkungen auf die eigene Lebenswirklichkeit anhand von Beiträgen aus der Zuhörerschaft reflektiert.

Die Grundlage, aus der sich alle weiteren Artikel  des Grundgesetzes ableiten, ist Art.1 (1) GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Daran schloss sich auch gleich die Diskussion um die Bedeutung der Gewaltenteilung im demokratischen Rechtsstaat an. Eine unabhängige Judikative als klärende und kontrollierende Instanz für Legislative, Exekutive und alle Bürger im Land schließt damit jede Form von Selbstjustiz aus.

Was bedeutet damit Artikel 3 (2) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ für den Alltag? Die meisten freuten sich darüber, dass Mädchen in Deutschland genau wie Jungen die Schule ihrer Wahl besuchen und einen Beruf ergreifen dürfen, den sie sich frei ausgesucht hatten. Andere fanden es bemerkenswert, dass Frauen hier Autofahren, Fußball spielen und abends allein ausgehen können.

Ein zweites Thema, das schnell in den Mittelpunkt der Gespräche rückte, war die Trennung von Staat und Kirche und die damit verbundene Religionsfreiheit. Art. 4 (1) und (2) GG besagen: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“. Basis ist der Respekt vor anderem Denken und Glauben und die Freiheit des Einzelnen, sein Leben im Rahmen der Verfassung selbstverantwortlich zu gestalten.

Diese Kernbotschaft des Grundgesetzes überzeugte alle Beteiligten und weckte Verständnis dafür, Demokratie als freiheitliche, rechtsstaatliche Staatsform zu würdigen und zu stärken.